Unsere Vorgehensweise

Schritt für Schritt ins Eigenheim

1. BERATUNG UND BEDARFSANALYSE

Vor Beginn der Planung möchten wir uns Zeit für Sie nehmen. Während eines ersten Beratungsgesprächs helfen wir Ihnen dabei, Ihre Vorstellungen in Worte zu fassen und auf Papier zu bringen. Dafür analysieren wir ganzheitlich Ihre Ist-Situation und sprechen über Ihren Bedarf an Wohn- und/oder Nutzfläche. Ihr zukünftiges Gebäude muss zu Ihnen und den gesetzlichen Vorgaben des Bauplatzes passen. Deshalb besprechen wir während der Bedarfsanalyse nicht nur Ihre Wünsche, sondern zeigen Ihnen auch Chancen und Risiken auf! Wir informieren Sie über Ausstattungsmöglichkeiten, Technik und Bauablauf und sprechen mit Ihnen über Absicherungen und Energieeffizienz.

2. PLANUNG UND ANGEBOT

Nachdem wir alle relevanten Punkte besprochen haben, konzentrieren wir uns auf die Planung. Das Erscheinungsbild des Gebäudes ist ebenso wichtig, wie die technische Ausstattung. Form, Fassade, Fenster etc. und die dazugehörigen Grundrisse und Raummöglichkeiten nehmen Gestalt an. In dieser Phase binden wir Sie schon mit in die Planung mit ein, um dem Gebäude  Ihren individuellen Touch zu geben. Auf Grundlage dieser mit Ihnen abgeglichenen Planung können wir Ihnen nun ein individuelles Angebot erstellen.

3. PRÄSENTATION

Moderne Techniken in der Angebotspräsentation durch 3D Darstellungen, 3D Bemusterung und virtuellen Touren in den CAD Programmen lassen aus der Präsentation ein kleines Erlebnis werden. Nie war es im Vorfeld einfacher, sich in sein Gebäude hineinzudenken.

Zusammen gehen wir Ihre Planung und auch die Leistungszusammenstellung inkl. der Kosten durch und nehmen dann Korrekturen vor, sofern zu diesem Zeitpunkt Verbesserungsbedarf besteht.

4. VERTRAGSGESTALTUNG

Die Grundlage für den Bauvertrag ist natürlich die gemeinsam erarbeitete Planung und die ermittelten Kosten. Auch hier können Sie mit uns reden. Wir besprechen gemeinsam den Generalunternehmer-Vertrag und gehen auf mögliche Änderungswünsche ein. So können wir Ihnen einen pauschalen Festpreis bieten, den wir durch eine erhöhte Fertigstellungsbürgschaft unserer Baupartner auch noch zusätzlich absichern lassen.

5. VERSICHERUNG

Grundsätzliche Versicherungen sind für jede Bauvorhaben nötig. Die Bauausführung hat schon Versicherungsleistungen enthalten, aber Sie als Bauherren müssen hier ebenfalls im Vorfeld ein Bauherren – Paket beim Versicherungsunternehmen Ihres Vertrauens beauftragen. Hierunter fallen neben der Bauherren – Haftpflicht und der Feuer- und Rohbauversicherung zum Beispiel auch Bauleistungsversicherungen von Gewerken, die Sie eventuell aus unserer Leistung herausnehmen und an Dritte, andere Firmen vergeben.

6. BAUEINGABE, PLANUNG & STATIK

Nachdem eine vertragliche Übereinkunft getroffen wurde, erstellen unsere Partner für Architektur die Bundesland spezifischen Baueingabepläne. Bei der Einholung relevanter Daten wie z.B. Anschlusspläne für Hausanschlüsse, Kanalpläne und andere für die Planung notwenigen Informationen, haben Sie die Möglichkeit uns mit der Einholung der Unterlagen und Abklärung verschiedener Dinge zu beauftragen, oder sich auch selbst darum zu kümmern, was am Ende immer der kostengünstigere Weg ist.

7. HAUSÜBERGABE

Aktuell ist ca. ein Jahr nach Baubeginn der Einzug geplant! Während der Bauphase werden Zwischenabnahmen in vor Ort Terminen vereinbart, bei dem abrechenbare Leistungen kontrolliert werden. Erst nach Ihrer Abnahme werden die geleisteten Arbeiten durch Begleichen der entsprechenden Rechnung  bezahlt. Gerne helfen wir Ihnen auch dabei, einen unabhängigen Berater zu finden, sollten Sie externe Unterstützung benötigen. Die Endabnahme führt der Bauleiter mit Ihnen gemeinsam durch. Am Ende werden alle Gewerke nochmals kontrolliert, Restarbeiten und kleine Mängel werden protokolliert und Termine zur Beseitigung vereinbart. Sind die Mängel beseitigt und die Schlussrate überwiesen, wird die Fertigstellungsbürgschaft zurückgefordert und Sie können das Gebäude in Betrieb nehmen.

8. DIE ZEIT DANACH

Uns ist es wichtig, dass die Bauherren auch nach Bauabschluss nicht allein sind. Innerhalb des Gewährleistungszeitraums können Sie jederzeit Kontakt aufnehme, man steht Ihnen dann mit Rat und Tat zur Seite. Für die Tragkonstruktion des Gebäudes beläuft sich die Gewährleistungszeit auf 30 Jahre. Bei einzelnen Bauteilen greift die Produktgewährleistung. Für das Zusammenbauen wird eine Gewährleistung von 5 Jahren nach BGB eingeräumt. Sondervereinbarungen bei Kellerabdichtungen bis 10 Jahre sind möglich. Alle weiteren Gewährleistungen wie z.B. für elektrische Bauteile und Dehnungsfugen sind ebenfalls gesetzlich geregelt.